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12. Juni 2026

Ministerrat des Europarates prüft erneut die Kommission für unbewegliches Eigentum


Einleitung

Der Ministerrat des Europarates wird in dieser Woche erneut die Immovable Property Commission (IPC) sowie die Situation hinsichtlich des Zugangs griechischer Zyprioten zu Eigentum in Nordzypern und Entschädigungen für verlorenes unbewegliches Eigentum prüfen.

Hintergrund der Prüfung

Im Mittelpunkt der Beratungen zwischen Dienstag und Donnerstag steht die Umsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), insbesondere der Xenides-Arestis-Entscheidung von 2005. Dieses Urteil verlangt, dass griechische Zyprioten, die infolge der türkischen Invasion auf Zypern 1974 Eigentum verloren haben, angemessen entschädigt werden.

Zur Umsetzung dieses Urteils wurde im Jahr 2005 die IPC in Nikosia eingerichtet, die von den türkisch-zyprischen Behörden betrieben wird. Diese Kommission soll als effektives innerstaatliches Rechtsmittel für Ansprüche betreffend verlassene Immobilien in Nordzypern dienen.

Stellungnahmen von Zypern und der Türkei

Vor dem Ministerratstreffen reichten sowohl die Regierungen Zyperns als auch der Türkei Unterlagen ein. Die zypriotische Regierung vertritt die Ansicht, dass die IPC entgegen früherer Feststellungen weder ein wirksames Rechtsmittel darstellt noch den geforderten Verpflichtungen zur Entschädigungszahlung nachkommt.

Sie verweist darauf, dass der Ministerrat bereits im Dezember des Vorjahres die Türkei aufforderte, die vom EGMR zugesprochenen Beträge zuzüglich Verzugszinsen unverzüglich zu zahlen, ohne dass eine weitere Verfahrensführung notwendig ist. Dabei wurde auch betont, dass Antragsteller nicht verpflichtet sind, sich an die IPC zu wenden, bevor ihnen die zugesagten Entschädigungen ausgezahlt werden.

Die zypriotische Seite berichtet, dass die ausstehenden Zahlungen der Türkei inzwischen über 57 Millionen Euro betragen und fordert erneut eine sofortige und bedingungslose Auszahlung dieser Summen. Zudem wird bemängelt, dass in den meisten Fällen der Xenides-Arestis-Gruppe trotz mehrerer Interim-Beschlüsse keine Auszahlung erfolgte.

Die türkische Seite wies darauf hin, dass der Ministerrat das Verfahren in sechs Fällen der Xenides-Arestis-Gruppe abgeschlossen habe, wobei die IPC als zentrales Instrument angesehen wird, das zur Beendigung der Überwachung dieser Fälle beigetragen hat. In einem Fall wurde die Prüfung beendet, obwohl keine außergerichtliche Einigung zustande kam, da der griechisch-zypriotische Antragsteller die von der IPC angebotene Entschädigung ablehnte.

Die Türkei erklärte, dass die ausbezahlten Entschädigungen alle Ansprüche hinsichtlich des Eigentums abdecken, einschließlich der vom EGMR festgelegten Summe und etwaiger Verzugszinsen. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass alle verbleibenden Antragsteller der Xenides-Arestis-Gruppe zur Antragstellung bei der IPC eingeladen werden, die in der Lage sei, die Ansprüche vollständig zu bearbeiten. Aktuell sind bei der IPC elf Anträge anhängig, davon zehn im Zusammenhang mit der Xenides-Arestis-Gruppe.

Stand der Dinge und Ausblick

Bei der letzten Befassung im Dezember letzten Jahres stellte der Ministerrat fest, dass Antragsteller nicht verpflichtet sind, sich vor der Auszahlung der Entschädigungen an die IPC zu wenden. Gleichzeitig wurde die IPC weiterhin als wirksames innerstaatliches Rechtsmittel bewertet. Daraufhin wurde die Überwachung von zwei Fällen eingestellt und die weitere Beratung für Juni vorgesehen.

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