EU erzielt Kompromiss bei Reform der Fluggastrechte
Einleitung
Nach monatelangen Verhandlungen konnten EU-Unterhändler eine Kompromissvereinbarung zur Überarbeitung der Fluggastrechte schließen. Das bestehende Entschädigungssystem bei Flugverspätungen und -ausfällen bleibt dabei im Wesentlichen bestehen.
Entschädigungsregelungen bleiben stabil
Die Kompromisslösung behält die bisherige Schwelle von drei Stunden Verzögerung für eine Entschädigungszahlung bei. Die Ausgleichssummen betragen 250 Euro für Flüge bis 1.500 Kilometer sowie 400 Euro bei Flugstrecken zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern.
Für Flugstrecken von mehr als 3.500 Kilometern gilt eine gestaffelte Entschädigung: Bei einer Verspätung von drei bis vier Stunden erhalten Passagiere 300 Euro, bei Verzögerungen über vier Stunden oder bei Flugausfällen steigt die Summe auf 600 Euro.
Verbesserungen bei der Anspruchsstellung
Eine zentrale Neuerung ist die erleichterte Einreichung von Entschädigungsforderungen. Fluggesellschaften müssen Passagiere innerhalb von 48 Stunden nach der geplanten Ankunft über einen Link zu einem speziellen Entschädigungsformular informieren.
Zusätzlich sind Fluggesellschaften verpflichtet, die Gründe für die Flugstörung ausführlich zu erläutern, einschließlich etwaiger außergewöhnlicher Umstände, die eine Entschädigung ausschließen könnten. Diese Informationen sollen in einem dauerhaften Format wie etwa per E-Mail übermittelt werden und nicht lediglich über App-Benachrichtigungen.
Nach Abgabe eines Anspruchs haben die Airlines 30 Tage Zeit, um entweder die Entschädigung auszuzahlen oder eine Ablehnung mit Begründung zu übermitteln. Bei postalischer Einreichung kann diese Frist verlängert werden.
Neuregelung zur Transparenz bei Handgepäck
Ein weiterer Aspekt des Kompromisses betrifft die Kostendarstellung von Handgepäck. Airlines müssen nun Preise inklusive Standard-Handgepäck ausweisen anstatt lediglich den Tarif für eine kleine persönliche Tasche unter dem Sitz.
Passagiere behalten jedoch die Wahl, eine günstigere Ticketoption ohne Trolley-Handgepäck zu wählen.
Weiterer Ablauf
Die zyprische EU-Ratspräsidentschaft kündigte an, dass die Botschafter der Mitgliedstaaten die Einigung am Freitag prüfen werden. Gelingt die Zustimmung, muss die endgültige Fassung durch den Vermittlungsausschuss von Europäischem Parlament und Mitgliedstaaten bis zum 15. Juni bestätigt werden.
Die Einigung soll einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechte von Millionen von Flugreisenden in der Europäischen Union darstellen.